Geografisch geschützte Bezeichnung
Die Abkürzung g.g.A (geschützte geographische Angabe), neben g.U. (geschützter Ursprung) oder g.t.S (geschützte garantiert traditionelle Spezialität) ist eine von drei deutschen Abkürzungen für die Bezeichnung geographischer Herkunftsbezeichnungen, die für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vergeben werden und nach einem aufwändigen Vergabeverfahren einen europaweiten Schutz genießen. Zahlreiche Produkte sind derzeit europaweit geschützt und können mit diesen Zeichen versehen werden. Im Bereich Fleischwaren sind beispielsweise geschützt: Schwarzwälder Schinken, Thüringer Rostbratwurst oder Nürnberger Rostbratwurst.Im Gegensatz zu den g.U.-geschützten Produkten erfolgt die Herstellung des Erzeugnisses nach bestimmten traditionellen Herstellungsweisen in einer bestimmten Region. Die verwendeten Rohstoffe können jedoch in der Regel ohne regionale Einschränkung bezogen werden.
DOOR enthält ausführliche Listen zu diesen Bezeichnungen.
Fragen zu diesem Begriff
- Zu diesem Begriff wurden bislang keine Fragen gestellt.
Der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e.V. legt seinen aktuellen Geschäftsbericht 2023/2024 vor. Er fasst die wesentlichen...
Fleischwarenverzehr je Kopf der Bevölkerung (in kg) von 2004 bis 2023
Der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten e.V. legt seinen aktuellen Geschäftsbericht 2022/2023 vor, der die wesentlichen Themen...