Geflügelwurst

Fleischerzeugnisse werden, falls in ihrer Bezeichnung nicht auf eine bestimmte Tierart verwiesen wird, aus Rind- und/oder Schweinefleisch hergestellt. Die ausschließliche oder teilweise Verwendung von Teilen anderer Tiere muss in der Verkehrsbezeichnung angegeben werden (z. B. Hirschsalami, Geflügellyoner).

Die Zusatzbezeichnung "rein" weist auf die ausschließliche Verarbeitung einer bestimmten Fleischsorte hin. Über die genauen Mengenverhältnisse der Fleischsorten muss im Zutatenverzeichnis hingewiesen werden.

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