EU-Entwaldungsverordnung im Überblick und Hilfe zur Selbsthilfe

  • Zeitraum:
    27.11.2025 09:00 - 12:30 Uhr
  • Veranstaltungsort:
    online
  • Beschreibung:
    Im Jahr 2023 hat die EU die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, die für eine Vielzahl von Unternehmen ab dem 30.12.2025 und für kleine Unternehmen ab dem 30.06.2026 zu beachten ist. Ab diesen Stichdaten dürfen von der Verordnung erfasste Erzeugnisse, insbesondere Kakao, Soja, Rinder, Holz und bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse (z. B. panierte Kalbsschnitzel, Corned Beef etc.) nur noch in den Verkehr gebracht und vermarktet werden, wenn diese den Anforderungen der Verordnung genügen und die Unternehmer zuvor bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Entsprechendes gilt für eine Vielzahl von Holz enthaltenden Artikel, wie z. B. Notizblöcke, Kalender, Paletten etc.

    Im Zusammenhang mit der fristgerechten Umsetzung der EUDR kommen daher in der Praxis zahlreiche Fragestellungen auf:

    Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung?
    Wie ermittle ich, welche im Unternehmen gehandhabten Produkte betroffen sind?
    Macht es einen Unterschied, ob Produkte in Drittländern oder innerhalb der EU erworben und vermarktet werden?
    Fallen verarbeitete Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung?
    Gelte ich als Marktteilnehmer oder Händler, wenn relevante Erzeugnisse im Sinne der Verordnung erworben und für den Eigenbedarf verwendet werden?
    Wo und wie muss ich die Sorgfaltspflichterklärung abgeben und welche Vorarbeiten sind hierfür erforderlich?
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